Bis 2030 wird sich die Anzahl der Pfarrstellen im Kirchenkreis Bonn etwa um die Hälfte reduzieren. Damit hat keine Kirchengemeinde unseres Kirchenkreises mehr das Anrecht auf den bisherigen Umfang an Pfarrdienst. Die Zuständigkeiten der Pfarrpersonen müssen zwangsläufig neu verteilt werden. Um diesen Veränderungsprozess zu gestalten, hat die Kreissynode in einem Beschluss im Herbst 2022 sogenannte Kooperationsräume eingerichtet, in denen die Zuständigkeiten der verbleibenden Pfarrpersonen organisiert werden.

Demnach werden die beiden Bezirke der Kottenforstgemeinde ab voraussichtlich Januar 2026 getrennte Wege gehen. In dem genannten Beschluss der Kreissynode wurde der Bezirk 1 (Röttgen/ Ückesdorf) mir der Thomaskirche dem Kooperationsraum 3 (Bonner Westen) und der Bezirk 2 (Witterschlick/ Oedekoven) dem Kooperationsraum 1 (Alfter/ Bornheim/ Hersel) zugewiesen.

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