Evangelisch - was ist das?
Die Evangelische Kirchengemeinde am Kottenforst gehört zur Evangelischen Kirche im Rheinland. Insofern gilt für sie, was im ersten Grundartikel der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ausgesagt wird:“Die Evangelische Kirche im Rheinland bekennt sich zu Jesus Christus, dem fleischgewordenen Worte Gottes, dem für uns gekreuzigten, auferstandenen und zur Rechten Gottes erhöhten Herrn, auf den sie wartet. Sie ist gegründet auf das prophetische und apostolische Zeugnis der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments. Sie bekennt mit den Kirchen der Reformation, dass die Heilige Schrift die alleinige Quelle und vollkommene Richtschnur des Glaubens, der Lehre und des Lebens ist und dass das Heil allein im Glauben empfangen wird.“Mit der starken Betonung des “allein” nimmt dieser Abschnitt das vierfache “sola” der Reformation auf: solus Christus (allein Christus), sola scriptura (allein die Schrift), sola gratia (allein die Gnade), sola fide (allein durch den Glauben). Diese vier Eckpunkte sind das Kennzeichen aller evangelischen Kirchen.
“Sie bezeugt ihren Glauben in Gemeinschaft mit der alten Kirche durch die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse: das apostolische, das nicänische und das athanasianische Bekenntnis.“ Mit der Anerkennung dieser altkirchlichen Bekenntnisse stellt sich die Evangelische Kirche im Rheinland in die Gemeinschaft aller christlichen Kirchen. Dann folgt jedoch in dem Grundartikel ein Satz, der so nur eine unierte Kirche schreiben kann: “Sie erkennt die fortdauernde Geltung der reformatorischen Bekenntnisse an.“ Die Evangelische Kirche im Rheinland ist also auf kein spezielles reformatorisches Bekenntnis festgelegt. Darum gibt es in unserer Kirche 5 verschiedene Möglichkeiten des Bekenntnisstandes einer Gemeinde:
lutherisch
In diesen Gemeinde gelten ausschließlich die lutherischen Bekenntnisschriften.
reformiert
In diesen Gemeinden gilt ausschließlich der Heidelberger Katechismus. Dies sind die beiden klassischen Bekenntnisstände seit der Reformation. Seit 1850 der rheinische Bekenntnisstand festgestellt wurde, gibt es noch drei weitere Möglichkeiten des Bekenntnisstandes:
uniert lutherisch
In diesen Gemeinden werden Lehrunterschiede als nicht trennend angesehen, aber es wird nach dem lutherischen Katechismus (EG Nr.855) gelehrt.
uniert reformiert
In diesen Gemeinden werden ebenfalls die Lehrunterschiede als nicht trennend angesehen, aber es gilt der Heidelberger Katechismus (EG Nr. 856)
konsensus-uniert
In diesen Gemeinden hat man einen eigenen Katechismus erstellt, der beide Lehren miteinander harmonisiert. Die Evangelische Kirchengemeinde am Kottenforst ist eine unierte Gemeinde, in der der lutherische Katechismus gilt. Hierin schließt sie sich an die Evangelische Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf an, aus der sie hervorgegangen ist. Es folgt ein weiterer wichtiger Satz des ersten Grundartikels unserer Evangelischen Kirche im Rheinland:
“Sie bejaht die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche von Barmen als eine schriftgemäße, für den Dienst der Kirche verbindliche Bezeugung des Evangeliums.“
Diese Erklärung aus dem Jahre 1934 (EG Nr. 858) ist zwar eine Erklärung der reformierten und lutherischen Kirchen, die durch Theologen der verschiedenen Bekenntnisstände gemeinsam erarbeitet wurde, sie hat aber in den lutherischen Kirchen nie eine solche zentrale Bedeutung erlangt wie in unserer Kirche, in der sie fast den Status eines Bekenntnisses hat. Dies mag unter anderem daran liegen, dass diese Erklärung im wesentlichen die Handschrift des reformierten Theologen Karl Barth trägt. Trotz all dieser vielen kleinen und manchmal zermürbenden Unterschiede sieht sich die Evangelische Kirche im Rheinland als Teil der einen, weltumspannenden Kirche.
In der Kirchenordnung heißt es daher weiter
Sie bekennt sich zu der einen, heiligen, allgemeinen, christlichen Kirche, der Versammlung der Gläubigen, in der das Wort Gottes lauter und rein verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden.“
Über diese Sätze hinaus hat die rheinische Kirche seit einigen Jahren einen Zusatz in ihren Grundartikeln aufgenommen, der so im weiten Feld evangelischer Kirchen einzigartig ist:
“Sie bezeugt die Treue Gottes, der an der Erwählung seines Volkes Israel festhält. Mit Israel hofft sie auf einen neuen Himmel und eine neue Erde.“
Mit diesem Zusatz wird versucht, unsere Kirche davor zu schützen, dass sie sich ein weiteres Mal gegenüber dem jüdischen Volk auf theologische und in jeder Hinsicht verhängnisvolle Irrwege begibt.
“Sie bezeugt ihren Glauben in Gemeinschaft mit der alten Kirche durch die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse: das apostolische, das nicänische und das athanasianische Bekenntnis.“ Mit der Anerkennung dieser altkirchlichen Bekenntnisse stellt sich die Evangelische Kirche im Rheinland in die Gemeinschaft aller christlichen Kirchen. Dann folgt jedoch in dem Grundartikel ein Satz, der so nur eine unierte Kirche schreiben kann: “Sie erkennt die fortdauernde Geltung der reformatorischen Bekenntnisse an.“ Die Evangelische Kirche im Rheinland ist also auf kein spezielles reformatorisches Bekenntnis festgelegt. Darum gibt es in unserer Kirche 5 verschiedene Möglichkeiten des Bekenntnisstandes einer Gemeinde:
lutherisch
In diesen Gemeinde gelten ausschließlich die lutherischen Bekenntnisschriften.
reformiert
In diesen Gemeinden gilt ausschließlich der Heidelberger Katechismus. Dies sind die beiden klassischen Bekenntnisstände seit der Reformation. Seit 1850 der rheinische Bekenntnisstand festgestellt wurde, gibt es noch drei weitere Möglichkeiten des Bekenntnisstandes:
uniert lutherisch
In diesen Gemeinden werden Lehrunterschiede als nicht trennend angesehen, aber es wird nach dem lutherischen Katechismus (EG Nr.855) gelehrt.
uniert reformiert
In diesen Gemeinden werden ebenfalls die Lehrunterschiede als nicht trennend angesehen, aber es gilt der Heidelberger Katechismus (EG Nr. 856)
konsensus-uniert
In diesen Gemeinden hat man einen eigenen Katechismus erstellt, der beide Lehren miteinander harmonisiert. Die Evangelische Kirchengemeinde am Kottenforst ist eine unierte Gemeinde, in der der lutherische Katechismus gilt. Hierin schließt sie sich an die Evangelische Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf an, aus der sie hervorgegangen ist. Es folgt ein weiterer wichtiger Satz des ersten Grundartikels unserer Evangelischen Kirche im Rheinland:
“Sie bejaht die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche von Barmen als eine schriftgemäße, für den Dienst der Kirche verbindliche Bezeugung des Evangeliums.“
Diese Erklärung aus dem Jahre 1934 (EG Nr. 858) ist zwar eine Erklärung der reformierten und lutherischen Kirchen, die durch Theologen der verschiedenen Bekenntnisstände gemeinsam erarbeitet wurde, sie hat aber in den lutherischen Kirchen nie eine solche zentrale Bedeutung erlangt wie in unserer Kirche, in der sie fast den Status eines Bekenntnisses hat. Dies mag unter anderem daran liegen, dass diese Erklärung im wesentlichen die Handschrift des reformierten Theologen Karl Barth trägt. Trotz all dieser vielen kleinen und manchmal zermürbenden Unterschiede sieht sich die Evangelische Kirche im Rheinland als Teil der einen, weltumspannenden Kirche.
In der Kirchenordnung heißt es daher weiter
Sie bekennt sich zu der einen, heiligen, allgemeinen, christlichen Kirche, der Versammlung der Gläubigen, in der das Wort Gottes lauter und rein verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden.“
Über diese Sätze hinaus hat die rheinische Kirche seit einigen Jahren einen Zusatz in ihren Grundartikeln aufgenommen, der so im weiten Feld evangelischer Kirchen einzigartig ist:
“Sie bezeugt die Treue Gottes, der an der Erwählung seines Volkes Israel festhält. Mit Israel hofft sie auf einen neuen Himmel und eine neue Erde.“
Mit diesem Zusatz wird versucht, unsere Kirche davor zu schützen, dass sie sich ein weiteres Mal gegenüber dem jüdischen Volk auf theologische und in jeder Hinsicht verhängnisvolle Irrwege begibt.
Weitere Aspekte der Frage "Was ist evangelisch?" behandelt folgender Artikel: https://www2.ekir.de/ inhalt/was-ist-evangelisch/.