Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den für Sie zuständigen Pfarrer. Da die Taufe auch die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft bedeutet, findet sie in unserer Gemeinde grundsätzlich im Gottesdienst der Gemeinde statt.

Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich. Wenn der Wunsch nach einem separaten Taufgottesdienst besteht, so ist dies mit dem Pfarrer zu besprechen. Ein Täufling erhält bei seiner Taufe ein Bibelwort als seinen Taufspruch zugesprochen. Eine Auswahl an Taufsprüchen finden Sie unter: www.taufspruch.de Es lohnt jedoch auch sehr, „einfach so“ in der Bibel insgesamt auf die Suche zu gehen.

 



Voraussetzungen

Die Taufe muss versagt werden, wenn weder Vater noch Mutter der evangelischen Kirche angehören. Sie kann mit Zustimmung des Presbyteriums ausnahmsweise vollzogen werden, wenn anstelle der Eltern ein evangelischer Christ für die evangelische Erziehung sorgt. Die Taufe muss ferner versagt werden, solange die Eltern ein Taufgespräch ablehnen. Bei der Taufe von Erwachsenen oder älteren Kindern findet ein entsprechender Taufunterricht vor der Taufe statt. Dieser wird je nach Person individuell gestaltet.

Paten

Paten sind für eine Taufe wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Personen, die in der evangelischen Kirche ein Patenamt übernehmen möchten, müssen Mitglied einer christlichen Kirche sein, die dem Arbeitskreis Christlicher Kirchen angehört.
Hierzu ist eine aktuelle Bescheinigung über Kirchenmitgliedschaft (= Patenbescheinigung, Auszug aus dem Taufregister) vorzulegen. Wünschen Sie, dass ihre Taufe oder die ihres Kindes von einem anderen als dem für Sie zuständigen Pfarrer vollzogen wird, benötigen Sie eine pfarramtliche Abmeldebescheinigung (=Dimissoriale) des für Sie zuständigen Pfarrers. Diese Bescheinigung können Sie in der Regel nach kurzer telefonischer Anmeldung in den Sprechstunden Ihres Pfarrers erhalten.

Das Patenamt
Die Entstehung des Patenamtes
Bereits in der frühen Christenheit begegnen wir dem Paten. Wer getauft werden wollte - meist waren es in den ersten christlichen Gemeinden Erwachsene -, der brauchte einen anderen Christen, der für ihn bürgen konnte, dass er es mit seinem Glauben an Christus ehrlich meint. Der Pate war ursprünglich ein Bürge für die Ernsthaftigkeit des Taufbewerbers. In einer Zeit, in der die Christen noch verfolgt wurden, versuchten sich die Gemeinden dadurch vor dem Eindringen von Spitzeln der verfolgenden Instanzen zu schützen. Sehr bald regte sich bei den getauften Erwachsenen der Wunsch, auch ihre Kinder taufen zu lassen. Sie sollten auch zu dem Bund gehören, den Gott durch Christus mit den Menschen schließt. Galt ihnen doch ebenso wie den Erwachsenen die Zusage, dass Christus für sie eintritt und der Heilige Geist auch in ihrem Leben Glauben wirken will (Frage 74 des Heidelberger Katechismus). Mit der aufkommenden Kindertaufe veränderte sich jedoch die Aufgabe der Paten. Für kleine Kinder musste und konnte man nicht bürgen, denn deren weitere Entwicklung ist nun einmal nicht vorhersehbar. So wurde aus dem Bürgen ein Zeuge der vollzogenen Taufe. Dies ist auch der Grund, warum auch heute in der Regel nur Pate/Patin werden kann, wer bei der Taufe persönlich anwesend ist. Als Pate hatte man die Aufgabe, das Kind beim Hineinwachsen in die Gemeinde zu begleiten. Man war mit den Eltern zusammen verantwortlich für die christliche Erziehung des Kindes. Aber da ist noch ein anderer Aspekt, der im Mittelalter an Bedeutung gewann: Oft starben die Eltern der Kinder sehr früh. Ursache dafür war häufig die Schutzlosigkeit vor schlimmen Krankheiten. Auch war die allgemeine Lebenserwartung nicht so hoch, wie sie heute ist. Darum hatte damals der Pate - abgeleitet vom lateinischen “pater spiritualis”, das heißt “geistlicher Vater” - oftmals als “Gevatter” bzw. “Gevatterin” die Aufgabe, für das verwaiste Patenkind Ersatzvater/Ersatzmutter zu sein, bis das Kind auf eigenen Füßen stehen konnte.


Das Patenamt heute
Diese oben genannten Aspekte haben auch heute noch - wenn auch in abgeschwächter Form - ihre Bedeutung, wenn Sie in der Kirche das Amt des Paten/der Patin übernehmen. Sie sollen ihr Patenkind zusammen mit den Eltern auf seinem Weg begleiten und im helfen den christlichen Glauben kennen zu lernen. Darum wird jede Patin und jeder Pate gemeinsam mit den Taufeltern gefragt, ob er bereit ist, diese Aufgaben nach bestem Vermögen zu erfüllen. Dieses Begleiten kann in unterschiedlicher Weise geschehen, indem Sie für Ihr Patenkind beten, mit ihm über Glaubensfragen sprechen, versuchen, ihm Vorbild zu sein und den Tauftag mit ihm zusammen feiern. Natürlich kann dieses Begleiten schon im Taufgottesdienst seinen Anfang finden, indem Sie den Gottesdienst mitgestalten. Sie können ein Gebet sprechen, dass Sie selber oder der Pfarrer formulieren. Sie können eine Schriftlesung aus der Bibel übernehmen, eine Taufkerze basteln oder eine solche im Gottesdienst anzünden, einen musikalischen Beitrag leisten oder Anderes mit einbringen. Das wäre natürlich eine schöne Sache. Wenn Sie eine bestimmte Aufgabe übernehmen möchten, wenden Sie sich frühzeitig an den Pfarrer, der ihr Patenkind tauft.

Weitere Informationen zur Taufe im 2. Pfarrbezirk finden Sie in der hier angeführten Infomappe 
Taufinformationen für Bezirk 2

Bezirk 1 (Röttgen-Ückesdorf)
Hier finden die Taufen in der Regel an jedem dritten Sonntag im Monat statt.


Bezirk 2 (Witterschlick-Oedekoven)
Tauftermine für das Jahr 2020 in der Jesus-Christus-Kirche in Witterschlick sind:
23. Februar, 22. März, 13. April, 17.Mai., 21. Juni, 19. Juli, 16. August, 20. September, 25. Oktober, 13. Dezember.
Bitte beachten Sie, dass pro Termin maximal drei Tauffamilien angenommen werden.

Das Anmeldeformular für die Taufe können Sie ebenfalls herunterladen.

 

 

 

 

 

 

 

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